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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W |
Ziele |
Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Lösung auch komplexerer Fälle; sie sind in der Lage, Schriftsätze zu verfassen. Die Probeklausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen "Prüfungsreife".
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Lehrinhalte |
Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die UE Öffentliches Recht II (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten). Im Rahmen von zwei Probeklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der UE Öffentliches Recht II (2).
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Beurteilungskriterien |
Bewertungsschema:
Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen
Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen
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Lehrmethoden |
Gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen, Präsentation selbständig entwickelter Lösungen durch Studierende.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
- Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht
oder
- Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
- Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
- Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
- Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
- Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
- Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
- Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht
- Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II
oder gleichwertige Studienliteratur
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der ersten Semesterhälfte)
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