Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2017W |
Ziele |
Die Studierenden sind in der Lage, Institute und Phänomene des Vertragsrechts und des Konsumentenschutzrechts verständig zu erfassen und konkret auf praktische Fälle anzuwenden.
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Lehrinhalte |
Vertragsrecht und Konsumentenschutzrecht.
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Im Präsenzstudium werden während des laufenden Semesters vier bis sieben derartige Tests angeboten; die genaue Anzahl der Tests sowie der jeweils maßgebliche Stoffumfang werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Das schlechteste Ergebnis wird für die Beurteilung nicht herangezogen. Im Multimediastudium werden die Anzahl und näheren Modalitäten der Tests zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Beurteilung: Teilnahme an allen oder an der um eins verminderten Anzahl an angebotenen Tests und mindestens die Hälfte der Fragen der für die Gesamtbeurteilung maßgebenden Tests richtig beantwortet = „mit Erfolg teilgenommen“ weniger als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet = „ohne Erfolg teilgenommen“ Studierende, die auf dieser Grundlage mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu zweimal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form eines automatisierten Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Für die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ muss mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet werden.
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Lehrmethoden |
Vortrag mit interaktiven Elementen
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Multimediastudium: Medienkoffer Bürgerliches Recht (aktuelle Fassung)
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Frühere Varianten |
Decken ebenfalls die Anforderungen des Curriculums ab (von - bis) 101BUERSBVK16: KS Schuldrecht Besonderer Teil: Besondere Vertragstypen (2016W-2017S)
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