Die Studierenden erwerben Grundlagenwissen im Bereich des Gesellschafts- und Insolvenzrechts, wobei im Rahmen des Insolvenzrechts auf Insolvenz und Sanierung sowie auf das Eigenkapitalersatzrecht eingegangen wird. Sie können die Rechtsvorschriften kritisch beurteilen.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen