Sonstige Informationen |
Es können nur solche Lehrveranstaltungen gewählt werden, die nicht bereits in dem die Zulassung begründenden Studium absolviert wurden.
Für den Erwerb der Grundlagen der Steuerwissenschaften sollten folgende LVA auf jeden Fall absolviert werden, denn diese bilden die Grundlage für die Vertiefung und die Querschnittsthemen der Steuerwissenschaften:
Steuerrecht für Juristinnen und Juristen (3 ECTS) iSd § 12 Curriculum Bachelor Wirtschaftsjurist; aus den Steuerjuristischen Fächern iSd § 22 Curriculum Bachelor Wirtschaftsjurist (VL Konzernsteuerrecht - 2 ECTS; VL European Tax Law - 2 ECTS; VL Besteuerung der Rechtsformen - 2 ECTS; KS Unternehmensbesteuerung und Umgründungen - 4 ECTS; KS Internationales und EU-Steuerrecht - 3 ECTS; KS Finanzstrafrecht - 1 ECTS; KS Sozialversicherung - 1 ECTS); aus dem Schwerpunktfach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre iSd § 23 Curriculum Bachelor Wirtschaftsjurist (KS Umsatzsteuer und Verkehrsteuern, 3 ECTS, KS Einkommensteuer und Körperschaftsteuer I, 3 ECTS, KS Verfahrensrecht, 2 ECTS, IK Steuerliche Gewinnermittlung, 4 ECTS, SE Seminar Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3 ECTS).
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