Sonstige Informationen |
Eine zweite Wirtschaftssprache kann nur dann gewählt werden, wenn das Studium ohne Studienschwerpunkt absolviert wird oder der Studienschwerpunkt "Internationale Betriebswirtschaftslehre" gewählt wird.
Gemäß § 13 des vorliegenden Curriculums gilt für Studierende, die sich für die Ausbildung in einer anderen Wirtschaftssprache als Englisch entscheiden und vor Beginn des WS 2016/17 noch keine einschlägige Lehrveranstaltung absolviert haben (positiv oder negativ), dass die Zweite Wirtschaftssprache nur noch im Ausmaß von 12 ECTS absolviert werden kann (Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS und Abschluss des Faches durch kumulative Fachprüfung).
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