Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Durch erfolgreiche Teilnahme am KS Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können Studierende maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Wer bei den vier für die Beurteilung herangezogenen Testungen mehr als 10 und weniger als 12 Punkte erreicht, erhält 1 Zusatzpunkt; mehr als 12 und weniger als 14 erreichte Punkte bringen 2 Zusatzpunkte, mehr als 14 und weniger als 16 erreichte Punkte 3 Zusatzpunkte, mehr als 16 und weniger als 18 erreichte Punkte 4 Zusatzpunkte und mehr als 18 erreichte Punkte 5 Zusatzpunkte.
Bewertungsschema: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5
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