Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Durch erfolgreiche Teilnahme am KS Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können Studierende maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Wer bei den vier für die Beurteilung herangezogenen Klausuren 11 oder 12 Fragen richtig beantwortet, erhält 1 Zusatzpunkt; 13 oder 14 richtig beantwortete Fragen bringen 2 Zusatzpunkte, 15 oder 16 richtig beantwortete Fragen 3 Zusatzpunkte, 17 oder 18 richtig beantwortete Fragen 4 Zusatzpunkte und 19 oder 20 richtig beantwortete Fragen 5 Zusatzpunkte.
Bewertungsschema: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5
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