Im Rahmen dieser Übung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen, die auch den Stoff folgender Vorlesungen abdeckt: (1)VL Schuldrecht / Allgemeiner Teil; (2) VL Schuldrecht / Gesetzliche Schuldverhältnisse, Teil Schadenersatzrecht; (3) VL Sachenrecht.