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[ 979FASKUGBK11 ] KS Unternehmensbesteuerung bei Gründung, Umgründung und Beendigung von Unternehmen

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Es ist eine neuere Version 2021W dieser LV im Curriculum Masterstudium Wirtschaftsinformatik 2023W vorhanden.
Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
3 ECTS M1 - Master 1. Jahr Betriebswirtschaftslehre Michael Tumpel 2 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Anmeldevoraussetzungen Absolvierung der Teilprüfung "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" aus dem Fach "Grundlagen in Finance and Accounting"
Quellcurriculum Masterstudium Finance and Accounting 2011W
Ziele Die Studierenden erkennen die Steuerwirkungen von Gründung, Umgründung und Beendigung von Unternehmen sowie den Einfluss der Unternehmensbesteuerung auf Unternehmensentscheidungen.
Die Studierenden können die steuerrechtlichen Bestimmungen analysieren, die Bemessungsgrundlage berechnen und die Steuerstruktur von Unternehmen verbessern.
Die Studierenden verstehen die Bedeutung der Unternehmensbesteuerung für das Rechnungswesen, für die Finanzierung, für die Organisation und das Management von Unternehmen.
Lehrinhalte
  • Grundlagen der Unternehmensbesteuerung in Bezug auf Gründung, Umgründung und Beendigung von Unternehmen
  • Rechtsformwahl als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem
  • Steuerliche Konsequenzen der Unternehmensgründung
  • Steuerliche Konsequenzen der Rechtsformänderungen mit und ohne Anwendung des Umgründungssteuergesetzes
  • Steuerliche Konsequenzen der Unternehmensbeendigung
Beurteilungskriterien Schriftliche Klausur
Lehrmethoden
  • Präsentationen durch Vortragende
  • Diskussionen zu den jeweiligen Themen
  • Klausur
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur Skriptum zur Lehrveranstaltung
Bertl/Djanani/Eberhartinger/Hirschler/Kofler/Tumpel/Urnik, Handbuch der österreichischen Steuerlehre Band III – Tumpel (Hrsg) Gründung, Umgründung und Beendigung von Unternehmen.
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer 200
Zuteilungsverfahren Zuteilung nach Vorrangzahl