Wird in diesem Fach die VU Individualarbeitsrecht oder die VU Kollektives Arbeitsrecht oder die VU Sozialrecht I gewählt, so können diese LVen nicht mehr in den Ergänzenden Wahlfächern Arbeitsrecht (min. 6 ECTS) oder Sozialrecht (min. 6 ECTS) gewählt werden.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen