(*)Kombinierte Fachprüfung mit schriftlichem (Dauer: 120 Minuten) und (wenn dieser positiv ist) mündlichem Prüfungsteil. Dazu gilt: Wurden mindestens zwei Drittel der ECTS-Punkte nach diesem Curriculum tatsächlich absolviert (d.h. nicht im Wege der Anerkennung erworben) un ist der gewichtete Durchschnitt der Lehrveranstaltungsprüfungen <3,0, dann entfällt der schriftliche Prüfungsteil und wird durch den gewichteten Durchschnitt der Lehrveranstaltungsprüfungen ersetzt. Ist der gewichtete Durchschnitt der Noten der Lehrveranstaltungsprüfungen <2,0, dann entfällt zusätzlich auch der mündliche Prüfungsteil; die Gesamtnote wird ebenfalls durch den gewichteten Durchschnitt der Lehrveranstaltungsprüfung errechnet.