Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Themenstellungen im Zusammenwirken zwischen Unionsrecht und österreichischem Verfassungs- und Verwaltungsrecht anhand von relevanter Rechtsprechung zu identifizieren und zu analysieren.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Anfertigung von Urteilsanalysen zu Rechtsprechung von EuGH, VwGH und VfGH (k5).
Ausgewählte Gebiete des Unionsrechts und des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts samt ihrer gegenseitigen Bezüge.