| Detailinformationen |
| Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2026W |
| Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Nach Abschluss der Vorlesung sind Studierende in der Lage:
- die grundlegenden Rechtsfragen des Mit- und Wohnungseigentums dogmatisch zu erfassen;
- systematisch zu ordnen und auf Sachverhaltskonstellationen korrekt anzuwenden.
Studierende können typische Konfliktlagen im Bereich des Mit- und Wohnungseigentums rechtlich beurteilen und den jeweils anwendbaren Rechtsschutzmechanismus bestimmen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
Die Studierenden können
- einfache Sachverhalte rechtlich analysieren und den einschlägigen Normen des ABGB und des WEG zuordnen (k4);
- aus den anwendbaren Bestimmungen Rechtsfolgen ableiten und diese argumentativ fundiert bewerten (k5);
- typische Streit- und Interessenkonstellationen im Mit- und Wohnungseigentum strukturiert aufbereiten und rechtliche Lösungsansätze entwickeln (k4);
- den zuständigen Rechtsschutzweg identifizieren und begründen (k3).
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Die Studierenden verfügen über
- Grundkenntnisse des Miteigentumsrechts nach dem ABGB.
- Grundkenntnisse des Wohnungseigentumsrechts nach dem WEG.
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| Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von Klausuren, schriftlichen (Online-)Tests und/oder mündlichen Prüfungen. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltungbekanntgegeben
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| Lehrmethoden |
Vortrag mit interaktiven Elementen
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| Abhaltungssprache |
Deutsch |
| Literatur |
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
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| Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
| Äquivalenzen |
101WIPRMWEV12: VL Miteigentum und Wohnungseigentum (1,5 ECTS)
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