Die Studierenden sind in der Lage, im Bereich des Europarechts neue Sachverhalte einzuordnen und rechtliche Lösungen aus unterschiedlichen Sichtweisen zu argumentieren.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Eigenständige Auseinandersetzung mit tatsächlich in der Praxis aufgetretenen Fällen im Bereich des Europarechts (k3)
konkrete Fallbeispiele analysieren (k4)
Sachverhalte unter Normen aus dem Bereich des Europarechts subsumieren (k5)
Grundprinzipien der Unionsrechtsordnung und ihr Verhältnis zum innerstaatlichen Recht; Organe und Verfahren der Union; Rechtsschutzverfahren vor dem EuGH; Grundfreiheiten des Binnenmarkts.
Beurteilungskriterien
Die Fachprüfung ist schriftlich in Form einer Klausurarbeit mit einer Höchstdauer von 180 Minuten abzulegen.
Sonstige Informationen
Das Fach "Europarecht" besteht aus der Lehrveranstaltung VL Europarecht (1,5 ECTS/3 SSt).
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen