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[ 101VERW25 ] Studienfach Verwaltungsrecht

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Workload Form der Prüfung Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Anbietende Uni
15 ECTS Selbständige Fachprüfung D - Diplom Rechtswissenschaften David Leeb Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Anmeldevoraussetzungen Erfolgreiche Absolvierung der Übung Öffentliches Recht II (2)
Quellcurriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften 2026W
Lernergebnisse
Kompetenzen
Die Studierenden sind in der Lage, den auf Grundlage der Kurse Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Verwaltungsverfahren, Gerichtsbarkeit Öffentliches Recht und Besonderes Verwaltungsrecht erlernten sowie in der AG Öffentliches Recht II und den Übungen Öffentliches Recht II (1) und II (2) vertiefen Stoff in seinen Zusammenhängen zu erfassen und gezielt sowie dogmatisch fundiert verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu beantworten.
Fertigkeiten Kenntnisse
Selbständiges Analysieren, Bewerten und strukturiertes Lösen verwaltungsrechtlicher Problemstellungen (k5), juristische Argumentation vor dem Hintergrund verwaltungsrechtlicher Fragestellungen (k5) Umfassendes (System-)Verständnis des österreichischen Verwaltungsrechts (Verwaltungsverfahrensrecht und allgemeines Verwaltungsrecht im Zusammenhalt mit ausgewählten Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts, Verwaltungsgerichtsbarkeit) inklusive unionsrechtlicher Implikationen
Beurteilungskriterien Die Fachprüfung ist mündlich abzulegen. Der Richtwert für die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt 20 bis 40 Minuten.
Sonstige Informationen Übergangsbestimmung zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:

  1. Studierende, die bis einschließlich zum Wintersemester 2025/2026 die UE Öffentliches Recht II (2) nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, erfüllen weiterhin die Anmeldevoraussetzungen zur Fachprüfung aus Verwaltungsrecht.
  2. Die UE Öffentliches Recht II (1) und die UE Öffentliches Recht II (2) werden im WS 25/26 noch nach den bisher geltenden Vorschriften angeboten.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung:

1. Für Studierende, die vor 1.10.2016 mindestens eine Übung oder einen Klausurenkurs aus dem Fach Verfassungsrecht und/oder dem Fach Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, gelten die neuen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Anmeldevoraussetzungen zur (mündlichen) Fachprüfung aus Verwaltungsrecht nicht nur durch die erfolgreiche Absolvierung der (neuen) UE Öffentliches Recht II (2), sondern auch durch eine bis 30.9.2017 erfolgreich abgelegte, den bisher geltenden Vorschriften entsprechende schriftliche Fachprüfung aus Verwaltungsrecht erfüllt werden können.
2. Für Studierende, die vor 1.10.2016 die schriftliche Fachprüfung aus Verfassungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich abgelegt haben, bis zu diesem Zeitpunkt aber noch keine der in Z 1 genannten Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgreich absolviert haben, gilt Z 1 mit der Maßgabe, dass der Antritt zur schriftlichen Fachprüfung aus Verwaltungsrecht die erfolgreiche Absolvierung
a. des (neuen) KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts sowie entweder des (neuen) KS Staats- und Verwaltungsorganisation oder des (neuen) KS Staats- und Verwaltungshandeln; oder
b. der (neuen) AG Öffentliches Recht II voraussetzt.
3. Um Studierenden im Sinne der Z 1 und 2 die Erfüllung der dort normierten alternativen Anmeldevoraussetzungen zur (mündlichen) Fachprüfung aus Verwaltungsrecht zu ermöglichen, sind im Studienjahr 2016/17 zu allen sechs Rahmenterminen schriftliche Fachprüfungen aus Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften anzubieten.

Das Fach "Verwaltungsrecht" besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:

  1. KS Staats- und Verwaltungsorganisation (1,5 ECTS/1,5 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
  2. KS Staats- und Verwaltungshandeln (1,5 ECTS/1,5 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
  3. KS Verwaltungsverfahren (2 ECTS/2 SSt)
  4. KS Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts (1 ECTS/1 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
  5. KS Besonderes Verwaltungsrecht (2 ECTS/ 2 SSt)
  6. AG Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II (2 ECTS/1,5 SSt von 4 ECTS/ 3 SSt)
  7. UE Öffentliches Recht II (1) (2 ECTS/1 SSt von 4 ECTS/ 2 SSt)
  8. UE Öffentliches Recht II (2) (2 ECTS/0,5 SSt von 4 ECTS/ 1 SSt)
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen