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(*)Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:
- Studierende, die bis einschließlich zum Wintersemester 2025/2026 die UE Öffentliches Recht II (2) nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, erfüllen weiterhin die Anmeldevoraussetzungen zur Fachprüfung aus Verfassungsrecht.
- Für Studierende, die das Studienfach Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte im ersten Studienabschnitt erfolgreich absolviert haben, gelten die neuen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der KS Jüngere Verfassungsrechtsgeschichte nicht absolviert werden muss.
- Die UE Öffentliches Recht II (1) und die UE Öffentliches Recht II (2) werden im WS 25/26 noch nach den bisher geltenden Vorschriften angeboten.
Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung: Für Studierende, die vor 1.10.2016 mindestens eine Übung oder einen Klausurenkurs aus dem Fach Verfassungsrecht und/oder dem Fach Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, gelten die neuen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Anmeldevoraussetzungen zur (mündlichen) Fachprüfung aus Verfassungsrecht nicht nur durch die erfolgreiche Absolvierung der (neuen) UE Öffentliches Recht II (2), sondern auch durch eine bis 30.9.2017 erfolgreich abgelegte, den bisher geltenden Vorschriften entsprechende schriftliche Fachprüfung aus Verfassungsrecht erfüllt werden können.
Lehrveranstaltungen des Fachs Verfassungsrecht:
- KS Staats- und Verwaltungsorganisation (0,5 ECTS/0,5 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
- KS Staats- und Verwaltungshandeln (0,5 ECTS/0,5 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
- KS Grundrechte (2 ECTS/ 2 SSt)
- KS Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts (1 ECTS/1 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
- AG Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II (2 ECTS/1,5 SSt von 4 ECTS/ 3 SSt)
- UE Öffentliches Recht II (1) (2 ECTS/1 SSt von 4 ECTS/ 2 SSt)
- UE Öffentliches Recht II (2) (2 ECTS/0,5 SSt von 4 ECTS/ 1 SSt)
- KS Rechtsgrundlagen des Politischen Systems (2 ECTS/2 SSt)
- KS Jüngere Verfassungsrechtsgeschichte (2 ECTS/2 SSt)
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