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[ 101VERE25 ] Subject Constitutional Law

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Workload Mode of examination Education level Study areas Responsible person Coordinating university
15 ECTS Single subject examination D - Diploma programme Law David Leeb Johannes Kepler University Linz
Detailed information
Pre-requisites (*)Erfolgreiche Absolvierung der UE Öffentliches Recht II (2) sowie der KS Jüngere Verfassungsrechtsgeschichte und der KS Rechtsgrundlagen des politischen Systems
Original study plan Diploma programme Diploma programme Law 2026W
Learning Outcomes
Competences
(*)Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage von Öffentliches Recht I den in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte und Gerichtsbarkeit Öffentliches Recht erlernten sowie in der AG Öffentliches Recht II und den Übungen Öffentliches Recht II (1) und II (2) vertiefen Stoff unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen des Politischen Systems und der jüngeren Verfassungsrechtsgeschichte in seinen Zusammenhängen zu erfassen und gezielt sowie dogmatisch fundiert verfassungsrechtliche Fragestellungen zu beantworten.

Skills Knowledge
(*)Selbständiges Analysieren, Bewerten und strukturiertes Lösen verfassungsrechtlicher Problemstellungen (k5), juristische Argumentation vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Fragestellungen (k5) (*)Umfassendes (System-)Verständnis des österreichischen Verfassungsrechts vor dem Hintergrund des völker- und unionsrechtlich geprägten Mehrebenensystems
Criteria for evaluation (*)Die Fachprüfung ist mündlich abzulegen. Der Richtwert für die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt 20 bis 40 Minuten.
Further information (*)Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:

  1. Studierende, die bis einschließlich zum Wintersemester 2025/2026 die UE Öffentliches Recht II (2) nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, erfüllen weiterhin die Anmeldevoraussetzungen zur Fachprüfung aus Verfassungsrecht.
  2. Für Studierende, die das Studienfach Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte im ersten Studienabschnitt erfolgreich absolviert haben, gelten die neuen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der KS Jüngere Verfassungsrechtsgeschichte nicht absolviert werden muss.
  3. Die UE Öffentliches Recht II (1) und die UE Öffentliches Recht II (2) werden im WS 25/26 noch nach den bisher geltenden Vorschriften angeboten.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung:
Für Studierende, die vor 1.10.2016 mindestens eine Übung oder einen Klausurenkurs aus dem Fach Verfassungsrecht und/oder dem Fach Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, gelten die neuen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Anmeldevoraussetzungen zur (mündlichen) Fachprüfung aus Verfassungsrecht nicht nur durch die erfolgreiche Absolvierung der (neuen) UE Öffentliches Recht II (2), sondern auch durch eine bis 30.9.2017 erfolgreich abgelegte, den bisher geltenden Vorschriften entsprechende schriftliche Fachprüfung aus Verfassungsrecht erfüllt werden können.

Lehrveranstaltungen des Fachs Verfassungsrecht:

  1. KS Staats- und Verwaltungsorganisation (0,5 ECTS/0,5 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
  2. KS Staats- und Verwaltungshandeln (0,5 ECTS/0,5 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
  3. KS Grundrechte (2 ECTS/ 2 SSt)
  4. KS Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts (1 ECTS/1 SSt von 2 ECTS/ 2 SSt)
  5. AG Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II (2 ECTS/1,5 SSt von 4 ECTS/ 3 SSt)
  6. UE Öffentliches Recht II (1) (2 ECTS/1 SSt von 4 ECTS/ 2 SSt)
  7. UE Öffentliches Recht II (2) (2 ECTS/0,5 SSt von 4 ECTS/ 1 SSt)
  8. KS Rechtsgrundlagen des Politischen Systems (2 ECTS/2 SSt)
  9. KS Jüngere Verfassungsrechtsgeschichte (2 ECTS/2 SSt)
Subordinated subjects, modules and lectures