| (*)Selbständiges Analysieren, Bewerten und strukturiertes Lösen facheinschlägiger rechtlicher Problemstellungen (k5), juristische Argumentation vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Fragestellungen (k5).
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(*)Kenntnisse
Umfassendes (System-)Verständnis des österreichischen Arbeitsrechts und Sozialrechts inklusive unionsrechtlicher Implikationen.
Die Fachprüfung ist mündlich abzulegen. Der Richtwert für die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt 20 Minuten.
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