| Detailinformationen | 
                                
                    
                      | Quellcurriculum | Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W | 
                      
                    
                      | Lernergebnisse | 
                            
                            
                              | Kompetenzen  |  
                              | Die Studierenden sind in der Lage, Potentiale und Schwachstellen des Verwaltungsmodells Bezirksverwaltung zu erkennen, zu diskutieren und konkrete Umsetzungs- oder Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Sie sind mit den rechtlichen Grundlagen der Bezirksverwaltung vertraut. |  |  |  
                              | Fertigkeiten  | Kenntnisse  |  
                              | konkrete Fälle aus dem Bereich der Bezirksverwaltung analysieren und unter Normen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts subsumieren (k3, 4)
Strategien zur Verbesserung der Bezirksverwaltung entwickeln und bewerten (k4, 5)
 | Rechtliche Grundlagen der Bezirksverwaltung; Organisation der Bezirksverwaltung; Bezirksverwaltung in Statutarstädten; ausgewählte Beispiele für das One-Stop-Modell; „bürgernahe Verwaltung“ und Potential der Bezirksverwaltung |  | 
                                                            
                    
                      | Beurteilungskriterien | Lehrveranstaltungsprüfung | 
                       
                    
                                 
                    
                      | Lehrmethoden | Lehrvortrag; Diskussion; Fallbesprechungen; Selbststudium. | 
                                     
                    
                      | Abhaltungssprache | Deutsch | 
                      
                    
                      | Literatur | In der VL bekannt gegebene Literatur | 
                      
                    
                      | Lehrinhalte wechselnd? | Nein | 
                                        
                      | Sonstige Informationen | Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 0,5 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums. |