Die Studierenden sind in der Lage, im Bereich des Europarechts neue Sachverhalte einzuordnen und rechtliche Lösungen aus unterschiedlichen Sichtweisen zu argumentieren.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Eigenständige Auseinandersetzung und Diskussion von tatsächlich in der Praxis aufgetretenen Fällen im Bereich des Europarechts (k3)
Konkrete Fallbeispiele analysieren (k4)
Sachverhalte unter Normen aus dem Bereich des Europarechts subsumieren (k5)
Bearbeitung ausgewählter facheinschlägiger Fallkonstellationen zur Vertiefung der juristisch-methodischen Fähigkeiten. Die Erweiterung (bloß) theoretischer Stoffkenntnisse ist nicht intendiert. Die bearbeiteten Fallkonstellationen können (und sollen) jedoch auch facheinschlägige Themenbereiche berühren, die im Bachelorstudium noch nicht behandelt wurden.
Beurteilungskriterien
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.