Bearbeitung ausgewählter facheinschlägiger Fallkonstellationen zur Vertiefung der juristisch-methodischen Fähigkeiten. Die Erweiterung (bloß) theoretischer Stoffkenntnisse ist nicht intendiert. Die bearbeiteten Fallkonstellationen können (und sollen) jedoch auch facheinschlägige Themenbereiche berühren, die im Bachelorstudium noch nicht behandelt wurden.
Beurteilungskriterien
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.