Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Fallkonstellationen zu Themen des Zivil- und Zivilverfahrensrechts methodisch sauber und wissenschaftlich fundiert zu bearbeiten und diesbezügliche Lösungsvorschläge nachvollziehbar zu begründen.
theoretische Kenntnisse auf praktische Fälle klar strukturiert und rechtlich fundiert anwenden (k3);
nachvollziehbare und überzeugende Argumentationsstränge bilden (k6);
materielles und prozessuales Recht verschränken (k3).
Zivil- und Zivilverfahrensrecht im Umfang des Bachelorstudiums sowie Inhalte, die - wechselnd nach Fallgestaltung - darüber hinausgehen; Falllösungstechnik
Beurteilungskriterien
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.