Die Studierenden sind in der Lage versicherungsvertragsrechtliche Fragestellungen zu verstehen, Sachverhalte grundsätzlich zu beurteilen und mit Jurist*innen zu diskutieren.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Kenntnisse der Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht
Grundsätzliche Beurteilung und Einordnung von Sachverhalten und Möglichkeit der qualifizierten Diskussion mit Jurist:innen
Die Studierenden überblicken das Versicherungsvertragsrecht und üben mit einzelnen Fällen.
Beurteilungskriterien
positive Absolvierung einer Klausur
Lehrmethoden
Vortrag der Lehrinhalte und Übung anhand von Beispielen