Aufgrund der Kenntnisse der Grundlagen des Rechtssystems und erworbenen Kenntnisse des Schadenersatzrechts sind die Studierenden in der Lage schadenersatzrechtliche Fragen grundsätzlich zu beurteilen und mit Jurist:innen zu diskutieren.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Kenntnisse der Grundlagen des Schadenersatzrechts
Grundsätzliche Beurteilung von schadenersatzrechtlichen Fragestellungen und Möglichkeit der Diskussion mit Jurist:innen.
Die Studierenden kennen den Kanon des Schadenersatzrechts und üben mit einzelnen Fällen.
Beurteilungskriterien
positive Absolvierung einer Klausur
Lehrmethoden
Vortrag der Lehrinhalte und Übung anhand von Beispielen