| Detailinformationen | 
                                        
                      | Anmeldevoraussetzungen | keine | 
   
                                
                    
                      | Quellcurriculum | Bachelorstudium Sozialwirtschaft 2025W | 
                      
                    
                      | Lernergebnisse | 
                            
                            
                              | Kompetenzen  |  
                              | Die Studierenden erwerben die Kompetenz, die grundlegenden Prinzipien des Sozialrechts zu verstehen, sozialversicherungsrechtliche Ansprüche zu beurteilen und rechtliche Voraussetzungen sowie Ansprüche in den Bereichen Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld anzuwenden.
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                              | Fertigkeiten  | Kenntnisse  |  
                              | Sozialrechtliche Ansprüche erkennen und in praxisnahen Fällen anwenden (k4). 
Zuständigkeiten und Ansprüche der verschiedenen Sozialversicherungsträger beurteilen (k5). 
Leistungen und Voraussetzungen der Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung analysieren und anwenden (k4).
 | Grundzüge des Rechts der Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld.
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                      | Beurteilungskriterien | Einstündige Klausur am Ende der LVA anhand von theoretischen Fragen. Nachklausur zu Beginn des nächsten Semesters. | 
                       
                    
                                 
                    
                      | Lehrmethoden | Vortrag unter Einbindung von praktischen Beispielen, wobei eine aktive Mitarbeit durch ergänzende Fragen bzw. Verständnisfragen sehr erwünscht ist. | 
                                     
                    
                      | Abhaltungssprache | Deutsch | 
                      
                    
                      | Literatur | Lehrbuch Resch, Sozialrecht, Verlag Manz Gesetzestext Sozialrecht (Verlag Österreich bzw Verlag Linde Band I)
 Beides in jeweils aktueller Auflage
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                      | Lehrinhalte wechselnd? | Nein | 
                                        
                      | Sonstige Informationen | Die Lehrveranstaltungen Sozialrecht I und Sozialrecht II sind nicht in dem Sinne aufbauend, dass für den Besuch von Sozialrecht II der vorherige Besuch von Sozialrecht I zwingend nötig ist. | 
    
                                        
                      | Frühere Varianten | Decken ebenfalls die Anforderungen des Curriculums ab (von - bis) 1ESR2VU: VU Sozialrecht II (2010S-2014S)
 
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