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                      | Detailinformationen |  
                      | Anmeldevoraussetzungen | keine |  
                      | Quellcurriculum | Bachelorstudium Sozialwirtschaft 2025W |  
                      | Lernergebnisse | 
                            
                            
                              | Kompetenzen  |  
                              | Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende arbeitsrechtliche Sachverhalte mit Bezug zum kollektiven Arbeitsrecht zu bearbeiten. 
Sie verstehen die Rolle des kollektiven Arbeitsrechts, seiner zentralen Akteure (Sozialpartner, Organe der Belegschaftsvertretung etc.) und Instrumente (Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen, Satzungen etc.).
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                              | Fertigkeiten  | Kenntnisse  |  
                              | Beantwortung alltäglicher Fragen zum Kollektiven Arbeitsrecht („Welchem Kollektivvertrag unterliegt mein Arbeitsverhältnis?“) (k2, k3, k4, k5)
Umgang mit Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen (k2, k5)
Fallanalysen und Problemlösungen im kollektiven Arbeitsrecht (k3, k4)
Argumentation und Begründung arbeitsrechtlicher Ansprüche (k1, k5, k6)
 | Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (Unterschied zum individuellen Arbeitsrecht)
Bedeutung und Funktionen von Kollektivverträgen
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Kollektivvertragsparteien), gesetzliche Interessenvertretungen
Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen)
Zentrale Rechtsgrundlagen des ArbVG 
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                      | Beurteilungskriterien |  |  
                      | Lehrinhalte wechselnd? | Nein |  
                      | Frühere Varianten | Decken ebenfalls die Anforderungen des Curriculums ab (von - bis) 1EKARVU: VU Kollektives Arbeitsrecht (2009W-2014S)
 
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