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[ LEADE2I ] I Digitale Transformation und Change

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Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
1,5 ECTS M1_1 - Master 1. Semester Betriebswirtschaftslehre René Riedl 1 SSt FH OÖ
Detailinformationen
Quellcurriculum Masterstudium Joint Master Programm Digital Business Management 2025W
Lernergebnisse
Kompetenzen
Die Studierenden

  • kennen digitale Transformationsprozesse sowie Methoden und Konzepte der Mitarbeiterführung in Change-Prozessen
  • können das Change Management in Organisationen umsetzen und berücksichtigen dabei Soft Skills
Fertigkeiten Kenntnisse
Die Studierenden

  • verstehen Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit digitalen Transformationsprozessen und können gestaltend mitwirken
  • können mit Widerstand in Veränderungsprozessen umgehen
  • können Kommunikationsprozesse im Change Management gestalten und dabei auch digitale Kommunikationswerkzeuge berücksichtigen
Die Studierenden kennen

  • Ablauf von Veränderungsprozessen im Zusammenhang mit Digitaler Transformation
  • Tools im Veränderungsprozess inkl. digitaler Werkzeugunterstützung
  • Umgang mit Widerstand
  • Kommunikation im Change Management
Beurteilungskriterien LV-immanente Prüfung | Kurztests, Fallstudienausarbeitung, Berücksichtigung der Mitarbeit
Lehrmethoden Die Lehrveranstaltung wird teilweise in Fernlehre umgesetzt, um mit heterogenem Vorwissen zu dem Thema gut umgehen zu können. In den Präsenzveranstaltungen geht es verstärkt um die Umsetzung der Erfahrungen der Studierenden zu Changemanagement, die Diskussion dazu, sowie um die Anwendung des Wissens in Fallstudien. In der Fernlehre werden Hintergründe und Theorien vermittelt und erarbeitet.
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur
  • Laloux, F.: Reinventing Organziations, 2015
  • Senge, P. M.: The Dance of Change, 1999
  • Green, M.: Change Management Masterclass, 2007
  • Leadership Quarterly, Elsevier
  • Journal of Knowledge Management, Emerald
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer 40
Zuteilungsverfahren durch FH