+ Die Studierenden verstehen die grundlegenden Prinzipien des Sozialrechts.
+ Die Studierenden kennen die wichtigsten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen aus dem ASVG für das allgemeine Sozialversicherungsrecht, das Kranken-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherungsrechts.
+ Das Hauptaugenmerk kennen die leistungsrechtlichen Aspekte der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen aus dem ASVG (Anspruch auf Krankengeld, Anspruch auf Sachleistungen, Anspruch auf Versehrtenrenten sowie Anspruch und Verlust des Arbeitslosengeldes).
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+ Die Studierenden können die theoretischen Grundlagen auf praxisnahe Fälle anwenden (k3).
+ Die Studierenden sind fähig Falllösungen mit mit dem Lehrveranstaltungsleiter, im Plenum sowie in Gruppenarbeiten zu entwickeln (k4).
+ Das Studierenden sind anhand rechtlich vertretbarer Meinungen fähig, juristisch zu argumentieren (k5).
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+ Übersicht über das Sozialrecht, vor allem das Sozialversicherungsrecht.
+ Die wichtigsten leistungsrechtlichen Aspekte des allgemeinen Sozialversicherungsrechtes sowie des Arbeitslosenversicherungsrechtes.
+ Die Studierenden haben Kenntnisse, wie sozialversicherungsrechtliche Fälle gelöst werden. (Fokus: Judikaturlinie des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen).
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