Die Lernenden sind in der Lage, psychologische Konzepte und empirische Erkenntnisse kritisch auf juristische Kontexte anzuwenden.
Die Lernenden können typische Fehlerquellen in Zeugenaussagen, Befragungen und Bewertungen erkennen und deren Auswirkungen juristisch einordnen.
Die Lernenden können rechtspsychologische Problemstellungen selbstständig analysieren, geeignete Lösungsansätze entwickeln und wissenschaftlich argumentieren.
Die Lernenden sind in der Lage, in Gruppenarbeiten und Diskussionsformaten konstruktiv mitzuwirken und verschiedene Perspektiven einzubeziehen.
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Risiken von Erinnerungsverfälschungen, Suggestibilität und fehlerhaften Zeugenaussagen erkennen und psychologisch fundiert beurteilen können.
geeignete Interview- und Befragungstechniken unter Berücksichtigung psychologischer Forschung auswählen und reflektieren können.
differenzierte Fallanalysen zu rechtspsychologischen Fragestellungen durchführen können.
wissenschaftliche Studien zur Rechtspsychologie kritisch lesen, bewerten und auf Fallbeispiele anwenden können.
psychologische Mechanismen in Justizirrtümern erkennen und deren Bedeutung für den Rechtsstaat erfassen.
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grundlegende Begriffe, Theorien und Forschungsbefunde der Rechtspsychologie, insbesondere zu Wahrnehmung, Gedächtnis, Suggestibilität, Lügenerkennung, Befragungstechniken und Urteilsbildung
typische Fehlerquellen in der Beweisaufnahme und -bewertung aus psychologischer Perspektive
Fallbeispiele aus der Praxis (z. B. Central Park Five, Rudolf Rupp Fall), die psychologische Fehlurteile illustrieren
Grundlagen empirischer Forschung in der Psychologie mit Relevanz für juristische Fragestellungen
Grenzen und Möglichkeiten der Lügenerkennung und Rückfallprognose
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