• Die Studierenden sind in der Lage, sich eigenständig in aktuelle Themenbereiche und diverse Handlungsfelder der Kriminalitätskontrolle einzuarbeiten (k2).
• Sie können Befunde und Evidenzen zu wichtigen Bereichen der Kriminalitätskontrolle unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards strukturiert zusammenfassen und präsentieren (k2, k3).
• Sie können theoretisch fundiert Handlungsempfehlungen für eine evidenzbasiert-rationale Kriminalitätsprävention entwickeln (k6).
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Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse über verschiedene Ansätze, Methoden und Akteure der Kriminalitätskontrolle bzw. Kriminalitätsprävention.
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