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Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
keine
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Quellcurriculum |
Bachelorstudium Sozialwirtschaft 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
- Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende arbeitsrechtliche Sachverhalte mit Bezug zum kollektiven Arbeitsrecht zu bearbeiten.
- Sie verstehen die Rolle des kollektiven Arbeitsrechts, seiner zentralen Akteure (Sozialpartner, Organe der Belegschaftsvertretung etc.) und Instrumente (Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen, Satzungen etc.).
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Beantwortung alltäglicher Fragen zum Kollektiven Arbeitsrecht („Welchem Kollektivvertrag unterliegt mein Arbeitsverhältnis?“) (k2, k3, k4, k5)
- Umgang mit Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen (k2, k5)
- Fallanalysen und Problemlösungen im kollektiven Arbeitsrecht (k3, k4)
- Argumentation und Begründung arbeitsrechtlicher Ansprüche (k1, k5, k6)
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- Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (Unterschied zum individuellen Arbeitsrecht)
- Bedeutung und Funktionen von Kollektivverträgen
- Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Kollektivvertragsparteien), gesetzliche Interessenvertretungen
- Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen)
- Zentrale Rechtsgrundlagen des ArbVG
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Beurteilungskriterien |
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Frühere Varianten |
Decken ebenfalls die Anforderungen des Curriculums ab (von - bis) 1EKARVU: VU Kollektives Arbeitsrecht (2009W-2014S)
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