(*)Die Studierenden können zivilrechtliche Sachverhalte bewerten und grundlegende rechtliche Bewertungen bzw. Lösungen für diese entwickeln (k4, k5). Sie kennen das Schadenersatzrecht mit einem Fokus auf Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung (k1).
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(*)Die Studierenden erwerben Wissen über Bereiche des Zivilrechts, die für die Verwaltung (besonders) relevant sind (z.B. Vertragsrecht und Vertragsgestaltung; Schadenersatz-, Gewährleistungs- und Bereicherungsrecht- einschließlich der für das Verständnis nötigen Bezüge zum Allgemeinen Schuldrecht und zum Sachenrecht).
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