Die Studierenden können
- (datenschutzkonforme) Schlussfolgerungen für die legistische und administrative Etab-lierung von datenbasierten Verwaltungsprozessen ziehen (k3, k4, k5);
- mit datenschutzrechtlichen Kernfragen und „Graubereichen“ umgehen (k2, k3);
- Konzepte für die rechtliche Implementierung von innovativen Technologien (KI usw.) in der Verwaltung entwickeln, umsetzen und anwenden (k k4, k5, k6).
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Die Studierenden verfügen Wissen über
- Grundlagen des Datenschutzrechts;
- die (spezifischen) datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für das Verwaltungshandeln einschließlich der Regelungen über die Nutzung datenbasierter KI-Systeme (z.B. Chatbots, prädiktive Systeme);
Data Governance und Legistik, Etablierung datenbasierter Verwaltungsprozesse sowie über das datenschutzrechtliche „Legalitätsprinzip“;
- öffentliche Register und Recht;
- datenschutzrechtlichen Rechtsschutz;
- Recht datenbasierter KI-Systeme (z.B. EU-Gesetz über künstliche Intelligenz [„AI-Act“], Grundrechte-Folgenabschätzung, automatisierte Entscheidungen im Datenschutz-recht);
- Reallabore (“regulatory sandbox”) der Verwaltung.
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