Die Studierenden können
- Aufträge in der Krise annehmen (k3, k4);
- Krisensituationen erkennen (k3, k4);
- aufbauend auf die „VU Verwaltung und Krisen“ rechtskonform in einer Krise handeln (k4, k5);
- das theoretisch Erlernte bewerten (k5) und im Krisenfall umsetzen (k6);
- krisenspezifische Führungsmethoden anwenden (k4, k5, k6).
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Die Studierenden verfügen Wissen über
- Grundlagen der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungshandelns in Krisensituationen (z.B. Einsatz und Wechsel unterschiedlicher Führungsmethoden);
- Führungsmethoden in Krisensituationen.
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