Die Studierenden sind in der Lage,
- Organisatorische Transformationsbedarfe und -potentiale zu identifizieren; (k1)
- rechtswissenschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Perspektiven miteinander zu verbinden; (k4)
- Schritte zur Transformation der Verwaltungsorganisation aus rechtlicher Sicht zu entwickeln. (k6)
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Die Studierenden verfügen Kenntnisse über
- verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungsorganisation im Hinblick auf potenzielle Transformationsschritte, verfassungsrechtliche Spielräume der und Gebote zur Organisationstransformation (z.B. demokratisches Organisationsmodell des BVG, verfassungsrechtliche Verwaltungsmodelle, verfassungs-rechtliches Effizienzgebot);
- Zusammenhänge und Interaktion zwischen und innerhalb von Verwaltungsorganen (z.B. Leitung, Weisung, Aufsicht);
- Modelle der Verwaltungskooperation im staatlichen Recht und im Unionsrecht (z.B. informationelle, prozessuale und organisatorische Kooperation auf unionaler, staatlicher und regionaler Ebene; Gemeindekooperationen;Kooperationen von Bezirksverwaltungsbehörden; Agency-Modelle; Behördenverbund-Modelle unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung der staatlichen Verwaltung in den Europäischen Verwaltungsverbund; Verwaltungskooperationen im Vergabewesen)
- Public Corporate Governance (auf Bundes- und Landesebene)
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