Die Studierenden können
- das Handeln der Verwaltung entsprechend einordnen und erläutern (insbesondere Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung) (k1, k2, k3)
|
Die Studierenden erwerben Wissen über
- Verordnungen; Unionsrechtsquellen aus staatlicher Perspektive; Bescheide; Befehls- und Zwangsgewalt; öffentlich-rechtliche Verträge; Weisungen; schlichtes Verwaltungshandeln; Legalitätsprinzip; Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung; Amts- und Staatshaftung
|