- Die Studierenden können grundlegende Fragen des öffentlichen Rechts beantworten und (einfache) Fälle lösen. (k1)
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- Die Studierenden besitzen Kenntnisse über die Struktur und die Funktion der Verfassung sowie des EUV und des AEUV, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungsverfahrens sowie des Rechtsschutzsystems.
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