Gilt als absolviert, wenn |
Die KV Rechnerbasierter Entwurf von Regelkreisen, 6 ECTS gilt als absolviert, wenn im Studienjahr 2025/26 Lehrveranstaltungen aus den Wahlfächern (mit Ausnahme des Studienfachs Gender Studies) im Ausmaß von 6 ECTS absolviert werden (Prüfung bis 31.10.2026 absolviert), die nicht für den Abschluss der Wahlfächer gem. § 5 des Curriculums verwendet werden. Diese Regelung gilt nur für Studierende, die vor dem WS 2024/25 zum Bachelorstudium zugelassen waren.
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