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[ 320PHGRPT2U20 ] UE Physik II für TechnikerInnen

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Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
1,5 ECTS B2 - Bachelor 2. Jahr Physik Andreas Schell 1 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Quellcurriculum Bachelorstudium Naturwissenschaftliche Grundlagen der Technik (NaWi-Tec) 2025W
Lernergebnisse
Kompetenzen
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung, sind die Studierenden in der Lage einfache Probleme aus den Bereichen der Physik der Wellen, der Optik sowie der Atom- und Molekülphysik zu beschreiben, die Denkweisen und Lösungsmethoden der Physik anzuwenden und diese auf konkrete physikalische Systeme zu übertragen.
Fertigkeiten Kenntnisse
Durch den Besuch der Lehrveranstaltung erlernen die Studierenden,

• Phänomene der Wellenausbreitung mathematisch zu beschreiben. (K3)

• die Konzepte der Strahlenoptik bei einfachen optischen Instrumenten anzuwenden. (K3)

• die grundlegenden Konzepte der Quantenmechanik zu erklären.(K2)

Während der Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden Kenntnisse in folgenden Bereichen der Physik:

• Wellen: Schwingungen und Wellen, Wellengleichung, longitudinale Wellen, transversale Wellen, elektromagnetische Wellen

• Optik: Geometrische Optik, Wellenoptik, Quantenoptik, Dualismus Teilchen- Welle

• Atome und Moleküle: Bohrsches Atommodell, Quantenmechanische Beschreibung der Atomhülle, Periodensystem.

Beurteilungskriterien kombiniert: (1) Anzahl der erfolgreich bearbeiteten Übungsbeispiele und (2) Qualität der Präsentation / Beteiligung in den Übungsstunden.
Lehrmethoden Ausgegebene Übungsbeispiele werden von den Studenten vorbereitet und in der Übung vorgerechnet.
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Sonstige Informationen Diese Übung wird methodisch ergänzt durch die Vorlesung "Physik II für TechnikerInnen".
Äquivalenzen 289PHYSEP2U16: UE Experimentalphysik II (1,25 ECTS)
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer 25
Zuteilungsverfahren Direktzuteilung