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[ 521BEINRECV21 ] VL Rechtsgrundlagen der Informatik

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Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
3 ECTS B3 - Bachelor 3. Jahr Informatik Michael Sonntag 2 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Quellcurriculum Bachelorstudium Informatik 2025W
Lernergebnisse
Kompetenzen
Studierende können erkennen, wann eine tiefergehende Untersuchung rechtlicher Fragestellungen (Einholung einer Rechtsauskunft) in einem IT-Projekt erforderlich ist. Sie können selbständig beurteilen, ob bei Softwareentwicklung ein potentielles Lizenz- oder Urheberrechtsproblem oder eine Datenschutzfrage besteht.
Fertigkeiten Kenntnisse
Studierende können:

  • Problemfelder des Datenschutzes in einem Projekt erkennen und bewerten (K5)
  • Software Lizenzen (inkl. Open Source) unterscheiden (K4) und die daraus folgenden Rechte bzw Verpflichtungen umsetzen (K3)
  • Domainnamen auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilen bzw zwischen mehreren potentiell Berechtigten abwägen (K5)
  • Erklären, was Patente allgemein bzw Software-Patente im speziellen sind (K2) und wissen, welche Handlungen hierbei zu Rechtsproblemen führen (K1)
  • Können die Verpflichtungen verschiedener Arten von Providern erklären (K2) und erforderliche Maßnahmen bei Beschwerden umsetzen (K3)
Kenntnis grundlegender materieller Rechtsvorschriften bezüglich Computerprogrammen sowie des Internets:

  • Urheberrecht
  • Domainnamen (Namens-, Marken-, und Wettbewerbsrechtlicher Schutz)
  • Softwarepatente
  • Websites (Haftung, Informationspflichten)
  • Datenschutz
Beurteilungskriterien Schriftliche Klausur
Lehrmethoden Vorlesung und Diskussion von Fällen
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur Folien Optional: Michael Sonntag: Einführung in das Internetrecht. Rechtsgrundlagen für Informatiker. Linde Verlag 2014 (2. Auflage)
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Sonstige Informationen https://www.jku.at/institut-fuer-netzwerke-und-sicherheit/
Äquivalenzen INBIPVORECH: VL Rechtsgrundlagen für Informatiker (3 ECTS)
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer -
Zuteilungsverfahren Direktzuteilung