Inhalt
[ 101OEWRBSRV12 ] VL Bilanzsteuerrecht
|
|
|
|
 |
Workload |
Ausbildungslevel |
Studienfachbereich |
VerantwortlicheR |
Semesterstunden |
Anbietende Uni |
1,5 ECTS |
D - Diplom |
Rechtswissenschaften |
|
1 SSt |
Johannes Kepler Universität Linz |
|
|
 |
Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage, sich mit den unternehmens- und steuerrechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, insbesondere der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG. Sie setzen sich mit ausgewählten steuerlichen Sonderregelungen des Bilanzsteuerrechts auseinander. Zudem können sie bilanzsteuerrechtliche Fälle bearbeiten und lösen.
|
|
Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Auseinandersetzung mit den unternehmens- und steuerrechtlichen Grundlagen, insbesondere der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG (k2)
- Auseinandersetzung mit ausgewählten steuerlichen Sonderregelungen des Bilanzsteuerrechts (k2)
- Bearbeitung und Lösung von bilanzsteuerrechtlichen Fällen (k5)
|
- Unternehmens- und steuerrechtliche Grundlagen
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG
- Maßgeblichkeit der Unternehmens- für die Steuerbilanz
- Ausgewählte steuerliche Sonderregelungen des Bilanzsteuerrechst
- Exkurs: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG
|
|
Beurteilungskriterien |
Klausurarbeit mit einer Dauer von 60 Minuten
|
Lehrmethoden |
Die Lehrinhalte werden von den Lehrenden in Vortragsform vermittelt. Die theoretischen Grundlagen werden anhand von praktischen Fällen und Beispielen gefestigt.
|
Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Zur Vorlesung "Bilanzsteuerrecht" wird ein aktuelles Folienskriptum ausgegeben. Für Vorbereitung und Vertiefung können zB die jeweils aktuellen Ausgaben von JKU Tax, Steuerrecht, Doralt/Ruppe, Steuerrecht I, sowie Beiser,Steuern, herangezogen werden.
|
Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Äquivalenzen |
RBSRVO: VO Bilanzsteuerrecht (2ECTS)
|
|
|
 |
Präsenzlehrveranstaltung |
Teilungsziffer |
- |
Zuteilungsverfahren |
Direktzuteilung |
|
|
|