Die Studierenden kennen die Grundzüge des Europäischen Beihilfenrechts und sind in der Lage, neue Sachverhalte selbstständig einzuordnen und aus unterschiedlichen Sichtweisen zu argumentieren.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Praxisrelevante Fälle analysieren und Sachverhalte unter Normen aus dem Bereich des Beihilfenrechts subsumieren (k3, k4)
Sich eigenständig mit Fällen aus der Praxis auseinandersetzen und die jeweiligen Lösungsansätze und Vorgangsweisen diskutieren und beurteilen (k4, k5)
Unterschiedliche Sichtweisen vertreten und eigenständig Argumente für und gegen die jeweiligen Ansätze entwickeln (k5, k6)
EU-Beihilfenrecht (Art 107-109 AEUV) und das Zusammenspiel mit dem innerstaatlichen Beihilfenrecht
Beurteilungskriterien
Schriftliche Prüfung
Lehrmethoden
Grundlagenvermittlung im Frontalvortrag, Selbststudium und Diskussion beihilfenrechtlicher Fälle mit hohem Aktualitätsbezug und Praxisrelevanz
Abhaltungssprache
Deutsch
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben
Lehrinhalte wechselnd?
Nein
Sonstige Informationen
VL Europäisches Wirtschaftsrecht: Beihilfenrecht (1,5 ECTS) gilt gemäß § 10 Abs 2 und 3 Curriculum Bachelor Wirtschaftsrecht 2023 als VL Europäisches Wettbewerbsrecht (1,5 ECTS).