Die Studierenden sind in der Lage, die strafrechtlichen Bezüge des Nachhaltigkeitsrechts zu erläutern, insbesondere verfügen sie über geschultes Risikobewusstsein und Wissen über Präventionsstrategien.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Strafrechtliche Bezüge des Nachhaltigkeitsrechts darlegen (k2, k3)
Die Herausforderungen und Risiken des Nachhaltigkeitsrecht in Zusammenhang mit Aspekten des Kriminalstrafrechtes erkennen und diskutieren (k4)
Strategien zur Prävention entwickeln und bewerten (k5, k6)
Ausgewählte Aspekte des Kriminalstrafrechts mit Nachhaltigkeitsbezug.
Beurteilungskriterien
Lehrveranstaltungsprüfung und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.