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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden erkennen Problemstellungen des Schuldrechts Allgemeiner Teil (insbesondere verschiedene Aspekte von Schuldverhältnissen und Leistungsstörungen), verstehen die einschlägigen Lösungskonzepte und sind in der Lage, sie auf einfache Fälle anzuwenden.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Erkennen und Verstehen der Funktionsweise schuldrechtlicher Grundsätze (k2, k3, k4)
- Erkennen struktureller Unterschiede zwischen Schuld- und Sachenrecht (k2, k3, k4)
- Interpretation rechtsgeschäftlichen Handelns (k4)
- Prüfung der Zulässigkeit privatautonomer Gestaltung im Allgemeinen Teil des Schuldrechts (k3, k4)
- Verstehen, Einordnung und Beurteilung von Leistungsstörungen (k2, k3, k4)
- Berücksichtigung und Beurteilung von personellen und inhaltlichen Änderungen im Schuldverhältnis sowie von mehrpersonalen Beziehungen (k3, k4)
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Schuldrecht Allgemeiner Teil im Sinne der gängigen Lehrbücher zum Bürgerlichen Recht einschließlich nötiger Bezüge zum Schadenersatzrecht, insbesondere
- Schuldverhältnis
- Schuldinhalt, Abwicklung und Erlöschen des Schuldverhältnisses
- Leistungsstörungen
- Änderungen im Schuldverhältnis
- Mehrpersonale Verhältnisse
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Im Präsenzstudium werden während des laufenden Semesters vier bis sieben derartige Tests angeboten; die genaue Anzahl der Tests sowie der jeweils maßgebliche Stoffumfang werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Das schlechteste Ergebnis wird für die Beurteilung nicht herangezogen. Im Multimediastudium werden die Anzahl und näheren Modalitäten der Tests zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Beurteilung:
Teilnahme an allen oder an der um eins verminderten Anzahl an angebotenen Tests und mindestens die Hälfte der Fragen der für die Gesamtbeurteilung maßgebenden Tests richtig beantwortet = „mit Erfolg teilgenommen“
weniger als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet = „ohne Erfolg teilgenommen“
Studierende, die auf dieser Grundlage mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu zweimal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form eines automatisierten Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Für die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ muss mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet werden.
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Lehrmethoden |
Vortrag mit interaktiven Elementen
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Multimediastudium: Medienkoffer Bürgerliches Recht (aktuelle Fassung)
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
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