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Detailed information |
Original study plan |
Diploma programme Diploma programme Law 2025W |
Learning Outcomes |
Competences |
(*)- Die Studierenden sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen auf Basis der ihnen in der Einführung in die Rechtswissenschaften und im KS Öffentliches Recht I vermittelten Kenntnisse zu diskutieren bzw zu erläutern.
- Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zum Öffentlichen Recht, die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen.
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Skills |
Knowledge |
(*)- Analysieren von kurzen Fallbeispielen und Subsumieren von Sachverhalten unter öffentlich-rechtliche Normen (k4)
- Grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente (k2)
- Verstehen (k2) und Interpretieren von Rechtsvorschriften (k4)
- Korrektes Zitieren von Normen (k3)
- Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen (k6)
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(*)- Grundlegendes Wissen im Bereich des Öffentlichen Rechts
- Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts (Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungsverfahrens sowie des Rechtsschutzsystems)
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Criteria for evaluation |
(*)Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden drei Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten zwei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme am KS Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können Studierende maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Wer bei den drei für die Beurteilung herangezogenen Testungen mehr als 7,5 und bis zu 9 Punkte erreicht, erhält 1 Zusatzpunkt; mehr als 9 und bis zu 10,5 erreichte Punkte bringen 2 Zusatzpunkte, mehr als 10,5 und bis zu 12 erreichte Punkte 3 Zusatzpunkte, mehr als 12 und bis zu 13,5 erreichte Punkte 4 Zusatzpunkte und mehr als 13,5 erreichte Punkte 5 Zusatzpunkte. Bewertungsschema: 88 bis 100 Punkte = SGT1 75,5 bis 87,5 Punkte = GUT2 63 bis 75 Punkte = BEF3 50,5 bis 62,5 Punkte = GEN4 50 und weniger Punkte = NGD
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Methods |
(*)Diskussion und gemeinsames Lösen von Beispielsfällen; Fertigkeitentraining
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Language |
German |
Study material |
(*)In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I
Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht ;Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV.
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Changing subject? |
No |
Further information |
(*)Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1 ECTS-Punkt einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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Corresponding lecture |
(*)ROERAGDI: AG Öffentliches Recht I (3 ECTS)
101OER1OERA15: AG Öffentliches Recht I (4 ECTS)
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