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Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
KS Bilanzierung nach UGB,
KS Steuern
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Quellcurriculum |
Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Learning Outcomes
Die Studierenden kennen die steuerliche Verfahrensordnung nach der Bundabgabenordnung (BAO). Sie verstehen, wie deren Rechtsvorschriften die ihnen bereits bekannten Steuerarten ergänzen und welche formalen Schritte und Handlungspflichten für Unternehmen daraus erwachsen. Sie können die verfahrensbezogenen steuerlichen Rechte und Pflichten der Unternehmen aus den gesetzlichen Grundlagen ableiten und regelmäßig auf Seiten der Steuerpflichtigen anfallende Verfahrensschritte (zB Steuererklärungen, Meldungen einer Betriebseröffnung, Anträge auf Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen) selbständig ausarbeiten. Außerdem kennen und verstehen Studierende den Gang des steuerlichen Rechtsmittelverfahrens vor den Verwaltungsgerichten, können die Möglichkeiten des daraus erwachsenden Rechtsschutzes charakterisieren und Beschwerdeschriftsätze anfertigen. Darüber hinaus können Studierende verfahrensrechtliche Problemfälle selbständig analysieren und im Hinblick sowohl auf mögliche Rechtsschutzinstrumente und Beschwerdeargumente als auch umgekehrt drohende Konsequenzen nach dem Verfahrens- oder Finanzstrafrecht beurteilen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
Learning Outcomes
Studierende sind nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage:
- LO5: die Schritte des Abgabenverfahrens, die generellen Rechte und Pflichten von Unternehmen darin sowie den Gang des Rechtsmittelverfahrens nach den Vorschriften BAO unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen darzustellen und zu erläutern (k2)
- LO6: verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Abgabenverfahren in Aufbau und Inhalt nachzuvollziehen, im Verfahrensgang einzuordnen und aus ihnen die wesentlichen Aussagen für den weiteren Verfahrensverlauf abzuleiten (k2, k3)
- LO7: selbständig wesentliche Verfahrensakte gegenüber den Abgabenbehörden auszufertigen, insbesondere Steuererklärungen in der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen, die Anzeige von Betriebseröffnungen, verfahrensrechtliche Anträge (zB auf Fristverlängerung, Zahlungserleichterung) und Beschwerdeschriftsätze (k3)
- LO8: Sachverhalte aus dem Abgabenverfahren dahingehend zu analysieren und bewerten,
- welche (verfahrensbezogenen) Rechtsvorschriften in der konkreten Situation einschlägig sind,
- ob diese rechtsrichtig angewendet wurden und
- welche Handlungsmöglichkeiten den Steuerpflichtigen im Hinblick auf möglichen Rechtsschutz (zB als Beschwerdevorbringen) oder sonstige Rechtsbehelfe (zB Fristverlängerungen) gegen behördliche Akte offenstehen sowie
- welche Konsequenzen den Steuerpflichtigen umgekehrt bei eigenen Rechtsverletzungen drohen (k4, k5)
- LO9: verfahrensrechtliche Argumente für mögliche Rechtsbehelfe zugunsten der Steuerpflichtigen, insbesondere in Bereichen abgabenbehördlichen Ermessens, zu entwickeln (k6).
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Learning Outcomes
- LO1: System und Aufbau der Bundesabgabenordnung (BAO) und deren Verfahrensgrundsätze
- LO2: Rechtsquellen für angrenzende und ergänzende steuerliche Formalpflichten in der Einkommen-, Körperschaft und Umsatzsteuer
- LO3: Rechtsvorschriften der BAO (einschließlich deren Auslegung und Anwendung) zu den Verfahrensbeteiligten und deren Kommunikation, zu den formalen Steuerbefolgungspflichten der Unternehmen im internen (zB Aufzeichnungspflichten, Buchführung) und externen (zB Erklärungspflichten) Bereich, zu Ermittlungen der Abgabenbehörden, zu Handlungsmöglichkeiten der Rechtsunterworfenen (zB Ansuchen um Fristverlängerungen) und zum Rechtsmittelverfahren
- LO4: Tatbestände des Finanzstrafrechts, soweit sie verfahrensrechtliche Pflichtverletzungen sanktionieren, und die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige im Abgabenrecht
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Beurteilungskriterien |
Die Studierenden erhalten im Laufe des Semesters acht der genannten selbständigen Arbeitsaufträge (zur Erledigung jeweils innerhalb von rd zwei Wochen). Davon sind für eine Absolvierung der Lehrveranstaltung mindestens sieben zu erledigen, um die Breite der zu erlernenden Fertigkeiten zielsicher abzudecken. Außerdem wird jede dieser Abgaben mit Punkten bewertet (wobei alle Aufgaben dieselbe Maximalpunktzahl aufweisen), welche die fachliche Richtigkeit, aber auch den Grad der erkennbaren Vorbereitung und Mühe beurteilen. Diese Punkte dienen mit verbalen Erläuterungen als individuelles Feedback für die Studierenden. In die Beurteilung fließt weiters ein, wie gut die Studierenden ihre Lösungen bei der gemeinsamen Diskussion erklären und verteidigen können. Es muss für eine positive Beurteilung zumindest die Hälfte der gesamt aus sieben Aufträgen möglichen Punkte erreicht werden. Die achte Arbeitsaufgabe kann freiwillig erfüllt werden und dient als Gelegenheit zur Erlangung von „Bonuspunkten“ (welche die Beurteilung verbessern, aber nicht von einer negativen zu einer positiven werden lassen kann).
Die Arbeitsaufgaben umfassen insbesondere die Analyse von abgabenverfahrensrechtlichen Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte (oben LO6), die Ausarbeitung schriftlicher Verfahrensakte (oben LO7) und die begründete Falllösung (oben LO8) einschließlich der Anforderung, eigenständige Argumente für Schriftsätze zu entwickeln (oben LO9).
Neben dieser interaktiven Komponente findet abschließend eine schriftliche Klausur statt, in welcher die Studierenden Theoriefragen beantworten (oben LO1) sowie verfahrensrechtliche Fallbeispiele mit rechtlicher Begründung lösen sollen, insbesondere unter Erläuterung möglicher Rechtsbehelfe und Argumente für selbige (oben LO8 und 9). Die Klausurantworten werden mit Punkten bewertet, wobei zumindest die Hälfte der Gesamtpunkte erreicht werden muss. Unter der Voraussetzung, dass sowohl diese Klausurleistung als auch die Arbeitsaufträge positiv absolviert wurden, setzt sich die Gesamtbeurteilung durch Addition der Punkte zu jeweils 50 % aus beiden Komponenten zusammen. Die hohe Gewichtung der Klausur erlaubt es, bei den Arbeitsaufträgen während des Semesters auch verstärkt auch die erkennbare Vorbereitung und Mühe der Studierenden zu würdigen, wohingegen die Klausurantworten insbesondere auf fachliche Richtigkeit evaluiert werden. Weiters spiegelt die Endbeurteilung damit insbesondere die in beiden Komponenten vertretenen Fertigkeiten 4 und 5 wider, welche die höchste von der Lehrveranstaltung verfolgte Kompetenzstufe darstellen.
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Lehrmethoden |
Als Intensivierungskurs setzt die Lehrveranstaltung methodisch auf eine Kombination aus Wissensvermittlung und selbständiger Wissenserarbeitung und -anwendung durch die Studierenden. Die Vermittlung des erforderlichen rechtlichen Grundlagenwissens erfolgt zunächst vor allem durch Lehrenden-Input in Vortragsform und mittels digital auf Abruf bereitgestellter Lehrvideos (verbal kommentierte Präsentationsfolien). Eine wesentliche Komponente stellen die von den Studierenden selbständig in individueller Arbeit vorzubereitende Übungsaufgaben dar, welche in zwei Kategorien eingeteilt werden können: Erstens sind dies Fallbeispiele zu verfahrensrechtlichen Problemsituationen, bei denen kurze Sachverhalte im Hinblick auf die korrekte Anwendung des Steuerverfahrensrechts zu evaluieren und mögliche Handlungsoptionen der und/oder Folgen für die betroffenen Steuerpflichtigen aufzuzeigen sowie rechtlich zu begründen bzw zu argumentieren sind. Zweitens beschäftigen sich die Studierenden mit verfahrensförmlichen Schritten und erstellen selbst (auf Basis vorgegebener Sachverhalte) Steuererklärungen sowie Schriftsätze für das Steuer- und Rechtsmittelverfahren oder analysieren hoheitliche Entscheidungen in Form von Bescheiden der Finanzämter oder Erkenntnissen/Beschlüssen der Verwaltungsgerichte. Diese Arbeitsaufträge werden anschließend bei Präsenzmeetings gemeinsam in der Gruppe mit der Lehrveranstaltungsleitung diskutiert und in fachlicher Hinsicht gelöst; die Studierenden erhalten für ihre Abgaben zusätzlich individuelles Feedback. Durch diese drei Schritte (Wissensvermittlung, Anwendung in der rechtsbasierten Falllösung und Anwendung in verfahrensförmlicher Weise) werden den Studierenden sowohl die gesetzlich fundierten Grundlagenkenntnisse als auch deren selbständige Anwendung vermittelt.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
- Gesetzessammlung Steuerverfahrensrecht
- Vortragsfolien
- Lehrbuch zum Steuer(verfahrens)recht, zB JKU Tax, Steuerrecht (in der jeweils aktuellsten Auflage) oder Tanzer/Unger, BAO (in der jeweils aktuellsten Auflage)
- bereitgestellte Literatur zur Verfassung steuerlicher Schriftsätze (zB Drapela/Knechtl, Anträge und Rechtsbehelfe nach der BAO [2022])
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Lehrinhalte wechselnd? |
Ja |
Sonstige Informationen |
LVA zur Vertiefung im Bereich Steuern im Major "Accounting and Tax Management" (stattdessen Vertiefung im Bereich Unternehmensrechnung mit "IK Konzernrechnungslegung" möglich)
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