Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Fragestellungen mit dem Schwerpunkt Berufsrecht der Psychotherapeut*innen, der Psycholog*innen und der Musiktherapeut*innen – Sachverhalte sowie inhaltliche Fragen - zu lösen.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Entwickeln eines Systemverständnisses im Berufsrecht der Psychotherapeut*innen, der Psycholog*innen und der Musiktherapeut*innen (k2)
Einschlägige gesetzliche Normen finden (k3)
Kurze Fälle unter Anwendung von gesetzlichen Normen lösen (Sachverhalte unter Normen des Berufsrechts der Psychotherapeut*innen, der Psycholog*innen und der Musiktherapeut*innen subsumieren) (k4)