Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Fragestellungen im Verfassungsrecht mit dem Kontext Medizinrecht – Sachverhalte sowie inhaltliche Fragen − zu lösen.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Entwickeln eines Systemverständnisses im Medizinverfassungsrecht (k2)
Einschlägige gesetzliche Normen finden (k3)
Kurze Fälle unter Anwendung von gesetzlichen Normen lösen (Sachverhalte unter Normen des Medizinverfassungsrechts subsumieren) (k4)