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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Universitätslehrgang Patentanwaltsanwärter/innen 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
- Die Studierenden verstehen die Funktionsweise des Staates und die Bedeutung des Rechts
- Die Studierenden haben Kenntnis über Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typ-ologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungs-verfahrens sowie des Rechtsschutz-systems
- Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage dieser Kenntnisse einfache Sachverhalte öffentlich-rechtlich einzuordnen und zu bewerten
- Die Studierenden sind in der Lage, (einfache) Anträge und Bescheide zu verfassen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente (k2)
- Methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts verstehen (k2) und anwenden (k3)
- Auffinden von Normtexten, Handhabung juristischer Datenbanken (k3)
- Verstehen (k2) und Interpretieren von Rechtsvorschriften (k4)
- Subsumtion und juristisches Argumentieren (k6)
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- Basiswissen im Bereich des Öffentlichen Rechts über Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungs-verfahrens sowie des Rechtsschutz-systems
- Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Testungen. Während des laufenden Semesters werden fünf derartige Testungen angeboten, die aus jeweils fünf Fragen bestehen; die Bearbeitungsdauer pro Testung beträgt 12 Minuten. Die besten vier Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Bewertungsschema:
Teilnahme an mindestens vier Testungen und mehr als 10 Punkte erreicht = mit Erfolg teilgenommen
Teilnahme an weniger als vier Testungen und/oder höchstens 10 Punkte erreicht = ohne Erfolg teilgenommen
Studierende, die auf dieser Grundlage mit "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form einer automatisierten Computer-Testung über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, die aus 20 Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Für die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" müssen mehr als 10 Punkte erreicht werden.
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Lehrmethoden |
Vortrag
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw
Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
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