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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Universitätslehrgang Patentanwaltsanwärter/innen 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
- Die Studierenden sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen auf Basis der ihnen vermittelten Kenntnisse im Öffentlichen Recht zu diskutieren bzw zu erläutern.
- Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zum Öffentlichen Recht, die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Analysieren von kurzen Fallbeispielen und Subsumieren von Sachverhalten unter öffentlich-rechtliche Normen (k4)
- Grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumenten (k2)
- Verstehen (k2) und Interpretieren von Rechtsvorschriften (k4)
- Korrektes Zitieren von Normen (k3)
- Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen (k6)
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- Grundlegendes Wissen im Bereich des Öffentlichen Rechts
- Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts (Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typ-ologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungs-verfahrens sowie des Rechtsschutz-systems)
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen; für die Ausstellung eines Zeugnisses über die erfolgreiche Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft ist - bei Erreichen der erforderlichen Punktezahl - die Teilnahme an zwei Klausuren hinreichend. Durch erfolgreiche Teilnahme am KS Öffentliches Recht für PAA während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können Studierende maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Wer bei den vier für die Beurteilung herangezogenen Testungen mehr als 10 und bis zu 12 Punkte erreicht, erhält 1 Zusatzpunkt; mehr als 12 und bis zu 14 erreichte Punkte bringen 2 Zusatzpunkte, mehr als 14 und bis zu 16 erreichte Punkte 3 Zusatzpunkte, mehr als 16 und bis zu 18 erreichte Punkte 4 Zusatzpunkte und mehr als 18 erreichte Punkte 5 Zusatzpunkte.
Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
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Lehrmethoden |
Diskussion und gemeinsames Lösen von Beispielsfällen; Fertigkeitentraining
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I
Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht ;Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
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