Die Studierenden
- können arbeitsrechtliche Sachverhalte in der Praxis auf mögliche rechtliche Risiken prüfen.
- können die jeweiligen Herausforderungen aus diesen Materien bei der Implementierung von HR-Maßnahmen im Betrieb beurteilen.
|
Die Studierenden
- kennen die wesentlichen individualarbeitsrechtlichen Aspekte der Begründung von Dienstverhältnissen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen.
- kennen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Dienstverhältnissen und die darauf anwendbaren Kündigungsschutzbestimmungen.
- kennen das kollektive Arbeitsrecht und die Rolle des Betriebsrats eines Unternehmens und wissen, im Rahmen welcher Managemententscheidungen Arbeitnehmervertreter in den Entscheidungsfindungsprozess einzubinden sind.
- kennen die Wechselwirkungen von neuen Technologien, Datenschutz, Compliance und Arbeitsrecht.
|